Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Amotik in 76596 Forbach-Herrenwies, Geschäftsführer M. Fritz im folgenden Amotik genannt
§1. Allgemeines
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Amotik, gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen der Firma Amotik erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Käufer bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind unabdingbar. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn die Firma Amotik den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluß des Geschäfts zugestimmt hat, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.
2. Die Firma Amotik ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
§ 2. Auftragsannahme
1. Die Angebote der Firma Amotik sind freibleibend. Bestellungen sind verbindliche Angebote. Die Firma Amotik kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware od. durch Auftragbestätigung innerhalb einer Frist von 14 Tage annehmen.
2. Die Firma Amotik ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich nach Bestellung auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse insb. die Eröffnung od. der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herausstellt u. sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
§ 3. Lieferfristen
1. Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, die Firma Amotik übernimmt hierfür keine Gewähr. Lieferfristen können jedoch schriftlich zwischen der Firma Amotik u. ihrem Vertragspartner vereinbart werden. Die Firma Amotik erteilt dann eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, gilt sie als eingehalten, wenn die Ware das Lager der Firma Amotik verlassen hat od. bei Versand die Versendungsbereitschaft der Ware gemeldet ist. Sie verlängert sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt od. anderer unabwendbarer Ereignisse. Erweist sich die Ausführung des Auftrages aufgrund zuvor genannter Ereignisse als unmöglich, ist die Firma Amotik berechtigt, nach Ankündigung, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht wird hierdurch nicht begründet.
2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt u. die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich gesetzt u. auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen gleich in welcher Sphäre u. wodurch bedingt, befreien von der Einhaltung der Lieferfrist. Sie berechtigen aber zum gänzlichen od. teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4. Versendung
1. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg u. Transportmittel) behält sich die Firma Amotik vor. Bei Sonderbeförderung auf Wunsch des Kunden werden durch ihn auch die dadurch hervorgehobenen Kosten getragen.
2. Der Kunde ist auch ohne Zustimmung zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
3. Die Transportkosten verstehen sich innerhalb Deutschlands. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
§5. Widerrufsklausel, Rücknahme
a) Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel: Nach Erhalt der Ware hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware brieflich oder durch Rücksendung der Ware zur Firma Amotik, Lagerplatz bei der Spedition Moser, Erlenstrasse 28 in 77815 Bühl zu widerrufen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
b) Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel: Der Verbraucher hat nach Maßgabe der Vorschriften des § 312d BGB das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben, wobei das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
c) Veränderungen an der gelieferten Ware: Wurden Um- oder Einbauten oder Veränderungen an der Ware vorgenommen ist diese vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
d) Pflichten des Kunden: Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bzw. des Rückgaberechts der Kunde. Bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Ware ist der Verbraucher verpflichtet, Wertersatz für entstandene Verschlechterung an der Ware zu leisten. Ebenfalls hat der Kunde die Kosten zu übernehmen, die durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung bzw. durch unsachgemäße Rücksendung (z.B. mangelhafte Verpackung oder ungeeignete Versendungsart) enstehen und die dazu führen, dass die Ware nicht oder nicht mehr als "neu" verkauft werden kann.
e) Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht nicht zu, bei Lieferung von Waren, die nach Kundespezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist.
§ 6. Preise u. Zahlung
1. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung od. Leistung am Tag der Bestellung gültige Listenpreis, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Zahlung ist nur via Vorkasse ohne Abzug von Skonto oder bar bei Abholung möglich.
2. Die Firma Amotik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen.
3.Gerät der Käufer in Verzug gem. § 286 Abs. 3 BGB, ist die Firma Amotik berechtigt, von dem betreffenden Ztp. an Zinsen von 5 Prozent über dem Basiszinssatz p.a geltend zu machen, ohne auf Geltendmachung weiterer Verzugsschäden zu verzichten.
4. Eine Ratenzahlungsabrede bedarf der vorherigen schriftlichen Form.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Amotik behält sich das Eigentum der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ihr zustehenden Forderungen, vor. Wiederverkäufer sind berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, unter Abtretung des Fakturaendbetrages (einschl. USt.), der ihnen aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer od. Dritte erwachsen, u. zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne od. nach Vereinbarung verkauft wurde, an die dies annehmende Firma Amotik. Zur Einziehung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung durch Firma Amotik einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma Amotik verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt u. nicht in Verzug gerät. Bei Verzug kann die Firma Amotik verlangen, daß der Kunde der Firma Amotik die abgetretenen Forderungen u. deren Schuldner u. alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt u. den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten, insb. bei Zahlungsverzug und Pfändung, ist Firma Amotik berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn es wurde schriftlich erklärt. In einer Pfändung von Firma Amotik liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen od. Eingriffen Dritter hat Kunde unverzüglich schriftlich Firma Amotik zu benachrichtigen, damit Klage nach § 771 ZPO ermöglicht wird. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, der Firma Amotik die gerichtlichen u. außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall, dies gilt auch für hieraus evtl. anfallende Vollst-reckungskosten.
3. Wird ein Vorbehaltsgegenstand mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt die Firma Amotik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zum Ztp. der Verarbeitung/Vermischung. Die Firma Amotik erhält bei Vermischung anteilig Miteigentum. Für durch Verarbeitung entstandene Sache gilt das gleiche wie für Vorbehaltsware.
§ 8. Gewährleistung
1. Die Angaben der Firma Amotik zum Liefer-/Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten, Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen u. Richtwerte und keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2. Der Kunde hat bei der Lieferung der Ware diese unverzüglich sorgfältig zu prüfen u. zu untersuchen. Erkennbare Mängel od. Fehlbestände müssen spätestens 48 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich, per Fax od. per eMail bei der Firma Amotik gerügt werden, anderfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt.
3. Gewährleistung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt. Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Fristbeginn ist Lieferung der Ware an den Vertragspartner. Innerhalb der ersten 6 Monate wird vermutet, dass ein Fehler bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Der Gegenbeweis bleibt möglich. Ab Beginn des des 7 Monats ist dieses durch den Käufer zu belegen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware (frachtfrei) an die Firma Amotik zu senden. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Ein Vorabaustausch ist ausgeschlossen. Für die von Herstellern des verkauften od. gelieferten Gegenstandes gewährte Garantie haftet Firma Amotik nicht, sondern allein der Hersteller.
4. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bei Rücklieferung an Firma Amotik aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts, Wandlung od. ähnlicher Gestaltungsrechte trägt der Rücksender. Der Rücktritt wird durch den zufälligen Untergang ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistungspflicht der Firma Amotik beschränkt sich auf Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränktes Wandlungsrecht od. Minderungsrecht oder Recht zur Nacherfüllung zu.
6. Bei Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewähr ausgeschlossen.
7. Sofern Firma Amotik zurückgesandte Ware annimmt, für die sie nicht gewährleistungs- od. garantiepflichtig ist od. wenn der gerügte Mangel nicht vorliegt, ist Firma Amotik berechtigt, dem Käufer eine Bearbeitungspauschale von mindestens 25,00 EURO zzgl. der jeweils gültigen MwSt. in Rechnung zu stellen (29,00 Euro).
8. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht:
a) für kundenseitig verursachte Fehler
b) werden Betriebs- od. Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt od. Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen
§ 9. Haftung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- u. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches od. grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist 77815 Bühl.
2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, insb. für Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren sowie im gerichtlichen Mahnverfahren ist Bühl bzw. Baden-Baden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Bestimmungen nichtig od. unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich sodann eine Regelung zu finden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Form am nächsten kommt.
Herrenwies 24.01.2009